Unternehmen Kompetenz KI – Hans Jürgen Friedrich und Stephan Heinrich

AV-Vertrag · Stand 23. Oktober 2026 · gültig ab 23. Oktober 2026

Vertrag über die Auftragsverarbeitung

Fassung AVV-UKKI 1.0 · Als PDF herunterladen · Teile: Vertrag · Anlage 1: Verarbeitung · Anlage 2: Technische und organisatorische Maßnahmen · Anlage 3: Unterauftragsverarbeiter · Wer ist wofür verantwortlich?

Vertrag über die Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

Plattform „Unternehmen Kompetenz KI“ – Firmenkonto Fassung AVV-UKKI 1.0 · Stand 23.10.2026


Vertragsparteien

Verantwortlicher (im Folgenden „Kunde“): das Unternehmen, für das der Firmen-Admin diesen Vertrag in der Plattform abschließt. Name und Anschrift stehen im Firmenkonto und im Abschlussnachweis (§ 14 Abs. 1).

Auftragsverarbeiter (im Folgenden „Anbieter“): Content Butler GmbH, Tannenweg 22, 55129 Mainz, vertreten durch die Geschäftsführer Hans J. Friedrich und Stephan Heinrich, Amtsgericht Mainz HRB 52834. Kontakt in Datenschutzfragen: info@unternehmen-kompetenz-ki.de, Telefon +49 6131 624694-01. Einen Datenschutzbeauftragten hat der Anbieter nicht benannt, weil er dazu nicht verpflichtet ist (Art. 37 DSGVO, § 38 BDSG). Ansprechpartner in Datenschutzfragen ist die Geschäftsführung.


§ 1 Gegenstand und Abgrenzung der Rollen

(1) Der Anbieter betreibt die Lern- und Community-Plattform „Unternehmen Kompetenz KI“ unter app.unternehmen-kompetenz-ki.de. Mit einer Mitgliedschaft für ein Unternehmen (Firmenkonto) kann der Kunde Mitarbeitende einladen, ihnen Zugang zu den Inhalten der Plattform geben und ihre Teilnahme einsehen. Grundlage ist der Vertrag über die Mitgliedschaft (Hauptvertrag) samt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.

(2) Auftragsverarbeitung. Soweit der Anbieter dabei personenbezogene Daten der Personen, die der Kunde über das Firmenkonto einlädt (Beschäftigte und weitere Personen nach § 5 Abs. 2 und 3, Anlage 1 Ziffer 5), für den Kunden verarbeitet, handelt er als Auftragsverarbeiter. Das betrifft:

  1. die Verwaltung der Zugänge im Firmenkonto: Einladen, Zuordnen, Entfernen und Rollen der Mitarbeitenden;
  2. die Teilnahmeübersicht für den Firmen-Admin: Stand der Einladung und Zahl der vollständig abgeschlossenen Kurse je Person;
  3. Teilnahmebescheinigungen je Person und Kurs, sofern die Plattform sie anbietet;
  4. die Mails, die die Plattform dafür im Auftrag des Kunden verschickt, z. B. Einladungen.

Art, Zweck, Datenarten, betroffene Personen und Dauer stehen in Anlage 1.

(3) Eigene Verantwortung des Anbieters. Für die folgenden Verarbeitungen entscheidet der Anbieter selbst über Zweck und Mittel. Er ist dafür Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO, und dieser Vertrag gilt dafür nicht:

  1. Abschluss, Durchführung und Abrechnung des Hauptvertrags mit dem Kunden, einschließlich Zahlungsabwicklung, Rechnungen und Kundenkommunikation mit dem Firmen-Admin als Ansprechpartner des Kunden;
  2. das Lernen der einzelnen Person auf der Plattform. Dazu gehört der Lernfortschritt je Lektion mit Zeitpunkt, den die Person selbst sieht („Weiter, wo Sie waren“). Der Anbieter leitet daraus für die Teilnahmeübersicht nach Absatz 2 Nr. 2 nur die Zahl der vollständig abgeschlossenen Kurse ab, keine Lektionen und keine Zeitpunkte. Diese Weitergabe stützt er auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Interesse des Kunden, die Teilnahme an der Weiterbildung zu belegen) und informiert die Personen darüber in den Nutzungsbedingungen und in seiner Datenschutzerklärung; ab der Weitergabe verarbeitet er die Zahl im Auftrag des Kunden. Widerspricht eine Person der Weitergabe (Art. 21 DSGVO), zeigt die Teilnahmeübersicht die Zahl für sie nicht mehr an;
  3. der Community-Betrieb über Unternehmensgrenzen hinweg: Forum, Profil und Mitgliederverzeichnis, Live-Termine (Einladung, Erinnerung, Durchführung über Zoom, Aufzeichnung), Mitteilungen an die Mitglieder;
  4. Support-Anfragen, die eine Person selbst über die Plattform stellt;
  5. die Sicherheit der Plattform und die Abwehr von Missbrauch: Anmeldung, Sitzungen, Begrenzung wiederholter Anfragen, Fehler- und Betriebsprotokolle;
  6. Veranstaltungen ohne Konto auf der Plattform, z. B. das KI-Frühstück für Unternehmer.

Für diese Verarbeitungen schließt der Anbieter mit jeder Person bei ihrer ersten Anmeldung eigene Nutzungsbedingungen. Er informiert sie in seiner Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO.

(4) Der Anbieter gibt dem Kunden keine Daten aus den Bereichen nach Absatz 3 weiter. Das gilt besonders für Forumsbeiträge, Support-Anfragen und die Teilnahme an Live-Terminen. Ausgenommen ist eine Weitergabe mit Einwilligung der betroffenen Person oder aufgrund einer gesetzlichen Pflicht.

(5) Richtet der Anbieter künftig Bereiche ein, die nur den Mitarbeitenden eines Kunden offenstehen (z. B. ein firmeneigenes Forum), oder erfasst er die Teilnahme an Live-Terminen für den Kunden, fällt das unter die Auftragsverarbeitung. Der Anbieter passt dann Anlage 1 nach § 14 Abs. 3 an.

§ 2 Dauer

(1) Dieser Vertrag beginnt mit dem Abschluss in der Plattform (§ 14 Abs. 1). Er läuft so lange wie der Hauptvertrag und darüber hinaus, solange der Anbieter noch personenbezogene Daten für den Kunden verarbeitet, etwa bis zur Löschung nach § 12.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt, insbesondere bei schweren Verstößen gegen diesen Vertrag oder gegen Datenschutzvorschriften.

§ 3 Weisungen

(1) Der Anbieter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch bei Übermittlungen in Drittländer. Ausgenommen ist eine Verarbeitung, zu der ihn das Recht der Union oder eines Mitgliedstaats verpflichtet. In diesem Fall teilt er dem Kunden die rechtliche Anforderung vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht eine solche Mitteilung nicht verbietet (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a DSGVO).

(2) Der Kunde erteilt seine Weisungen

  1. abschließend durch diesen Vertrag und den Hauptvertrag;
  2. im Einzelfall über die Funktionen der Plattform, die der Firmen-Admin bedient (Einladen, Entfernen, Rolle setzen). Jede Bedienung gilt als dokumentierte Weisung;
  3. darüber hinaus in Textform (E-Mail an info@unternehmen-kompetenz-ki.de).

(3) Weisungsberechtigt sind die Firmen-Admins des Kunden, auch soweit der Kunde nach § 5 Abs. 3 für verbundene Unternehmen handelt. Der Kunde sorgt dafür, dass nur Personen Firmen-Admin sind, die für ihn handeln dürfen.

(4) Hält der Anbieter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er das dem Kunden unverzüglich mit (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO). Er darf die Ausführung aussetzen, bis der Kunde die Weisung bestätigt oder ändert.

(5) Weisungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, behandeln die Parteien als Antrag auf eine Leistungsänderung.

§ 4 Pflichten des Anbieters

(1) Vertraulichkeit. Der Anbieter setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b DSGVO). Zugriff haben nur Personen, die ihn für ihre Aufgabe brauchen.

(2) Sicherheit. Der Anbieter trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in Anlage 2 beschrieben sind. Er darf sie weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt. Wesentliche Änderungen dokumentiert er und nimmt sie in Anlage 2 auf.

(3) Zweckbindung. Der Anbieter nutzt die Daten nach § 1 Abs. 2 nur für die Leistung an den Kunden. Insbesondere nutzt er sie nicht für Werbung, gibt sie nicht an Dritte weiter und verwendet sie nicht zum Training von KI-Modellen. Erlaubt bleiben Kopien für die Datensicherung nach Anlage 2 und anonymisierte Gesamtzahlen. Solche Zahlen dürfen keinen Rückschluss auf einzelne Personen oder auf den Kunden zulassen. Deshalb fasst der Anbieter dafür jeweils mindestens zehn Personen und mehrere Kunden zusammen.

(4) Unterstützung. Der Anbieter unterstützt den Kunden nach §§ 9 und 10 bei Betroffenenrechten, bei Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO und bei Anfragen der Aufsichtsbehörde, soweit sie diesen Auftrag betreffen.

(5) Verzeichnis. Der Anbieter führt ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, die er für Verantwortliche durchführt (Art. 30 Abs. 2 DSGVO).

(6) Ort der Verarbeitung. Der Anbieter verarbeitet die Daten auf Servern in Deutschland. Eine Verarbeitung außerhalb der EU oder des EWR findet nur nach § 8 statt.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung, die er in Auftrag gibt, zulässig ist. Insbesondere

  1. hat er für die Verarbeitung der Beschäftigtendaten eine Rechtsgrundlage;
  2. informiert er seine Mitarbeitenden nach Art. 13 DSGVO über die Nutzung der Plattform und über die Teilnahmeübersicht;
  3. beteiligt er einen Betriebsrat, soweit das Gesetz das vorsieht. Weil die Teilnahmeübersicht Angaben je Person zeigt, behandelt der Kunde sie als technische Einrichtung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG und beteiligt einen bestehenden Betriebsrat vor der ersten Einladung.

(2) Der Kunde lädt nur Personen ein, die er für die Plattform einladen darf, und nur mit Adressen, die er dafür verwenden darf. Einladen kann der Firmen-Admin Personen mit einer E-Mail-Adresse unter einer Domain des Kunden (Firmendomain), auch freie Mitarbeitende und Beschäftigte verbundener Unternehmen; nutzt der Kunde keine eigene Domain, einzelne Adressen von Personen, die für ihn tätig sind (AGB § 4 Abs. 3). Der Anbieter prüft die Auswahl nicht. Verlässt eine Person das Unternehmen oder endet ihre Tätigkeit für den Kunden, entfernt der Firmen-Admin sie aus dem Firmenkonto, auch wenn ihre Adresse weiterbesteht.

(3) Verbundene Unternehmen und freie Mitarbeitende. Lädt der Kunde Personen ein, die bei einem verbundenen Unternehmen oder als freie Mitarbeitende tätig sind, gilt:

  1. Für Beschäftigte eines verbundenen Unternehmens schließt der Kunde diesen Vertrag zugleich im Namen dieses Unternehmens ab und versichert, dazu berechtigt zu sein; andernfalls stellt er sicher, dass die erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen mit dem verbundenen Unternehmen bestehen, bevor er dessen Beschäftigte einlädt. Auf Verlangen weist der Kunde dem Anbieter seine Berechtigung bzw. die Vereinbarung in Textform nach. Weisungen erteilt in beiden Fällen allein der Kunde über seine Firmen-Admins (§ 3 Abs. 3); das verbundene Unternehmen übt seine Rechte aus diesem Vertrag über den Kunden aus.
  2. Der Kunde versichert, für die Verarbeitung der Daten aller eingeladenen Personen eine Rechtsgrundlage zu haben und sie nach Art. 13 DSGVO zu informieren (Absatz 1).
  3. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die Voraussetzungen nach Nr. 1 oder 2 nicht vorlagen.

(4) Der Kunde hält die Zugangsdaten seiner Firmen-Admins geheim. Er informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung feststellt.

(5) Die Teilnahmeübersicht zeigt, wer eingeladen und angemeldet ist und wie viele Kurse eine Person vollständig abgeschlossen hat. Sie zeigt keine Bewertung, keine Zeiten und keine einzelnen Lektionen. Für die Verwendung der Übersicht ist allein der Kunde verantwortlich. Der Anbieter weist den Firmen-Admin in der Plattform darauf hin, dass eine Auswertung je Person eine eigene Rechtsgrundlage braucht und bei einem Betriebsrat dessen Beteiligung (Betriebsvereinbarung).

§ 6 Kontaktdaten und Kommunikation

(1) Der Anbieter schickt Mitteilungen nach diesem Vertrag an die Firmen-Admins des Kunden, die im Firmenkonto eingetragen sind. Benennt der Kunde in Textform eine andere Adresse für Datenschutzfragen, schickt der Anbieter sie dorthin.

(2) Der Kunde erreicht den Anbieter unter info@unternehmen-kompetenz-ki.de.

§ 7 Unterauftragsverarbeiter

(1) Der Kunde erteilt dem Anbieter die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) einzusetzen (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Die bei Vertragsschluss eingesetzten stehen in Anlage 3 und gelten als genehmigt.

(2) Der Anbieter informiert den Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform, wenn er einen Unterauftragsverarbeiter hinzunehmen oder ersetzen will. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund in Textform widersprechen. Die Parteien suchen dann eine Lösung. Kann der Anbieter auf den Unterauftragsverarbeiter nicht verzichten, ohne die vertragsgemäße Leistung zu ändern, und finden die Parteien keine Lösung, kann der Kunde den Hauptvertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen. Bereits gezahlte Entgelte für die Zeit danach erstattet der Anbieter anteilig. Einen Anspruch darauf, den bisherigen Zustand beizubehalten, hat der Kunde nicht.

(3) Der Anbieter verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf dieselben Datenschutzpflichten wie in diesem Vertrag, insbesondere auf hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Bei großen Anbietern geschieht das über deren Standardbedingungen zur Auftragsverarbeitung. Der Anbieter prüft vorher, ob diese Bedingungen gleichwertig sind.

(4) Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten nicht nach, haftet der Anbieter dem Kunden dafür wie für eigenes Handeln (Art. 28 Abs. 4 Satz 2 DSGVO).

(5) Keine Unterauftragsverarbeitung sind Nebenleistungen, bei denen der Dienstleister keinen Zugriff auf personenbezogene Daten hat, z. B. Telekommunikation oder Wartung von Rechenzentrumsgebäuden. Auch dann sorgt der Anbieter für angemessene Vereinbarungen.

§ 8 Übermittlung in Drittländer

(1) Daten dürfen nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 bis 49 DSGVO außerhalb der EU oder des EWR verarbeitet werden. Grundlagen sind ein Angemessenheitsbeschluss, etwa das EU-US Data Privacy Framework für zertifizierte Empfänger, oder die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission.

(2) Welche Unterauftragsverarbeiter Daten in einem Drittland verarbeiten und auf welcher Grundlage, steht in Anlage 3.

§ 9 Rechte der betroffenen Personen

(1) Wendet sich eine betroffene Person mit einem Anliegen zur Auftragsverarbeitung an den Anbieter, leitet er es unverzüglich an den Kunden weiter. Er beantwortet es nicht selbst, außer der Kunde weist ihn dazu an. Anliegen zu den Bereichen in eigener Verantwortung (§ 1 Abs. 3) bearbeitet der Anbieter selbst.

(2) Der Anbieter unterstützt den Kunden mit geeigneten Maßnahmen dabei, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu ermöglichen (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. e DSGVO). Einiges kann der Firmen-Admin selbst erledigen, etwa eine Person aus dem Firmenkonto entfernen. Was dafür nicht ausreicht, erledigt der Anbieter auf Weisung in Textform, in der Regel innerhalb von zehn Werktagen.

(3) Der Anbieter kann für Unterstützung, die über die Funktionen der Plattform hinausgeht und deutlichen Aufwand verursacht, eine angemessene Vergütung verlangen. Das gilt nicht, wenn der Aufwand auf einem Verstoß des Anbieters beruht.

§ 10 Meldung von Verletzungen und weitere Unterstützung

(1) Wird dem Anbieter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, die Daten des Kunden betrifft, meldet er sie dem Kunden unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden, in Textform an die Firmen-Admins (Art. 33 Abs. 2 DSGVO). Die Frist beginnt, sobald der Anbieter von der Verletzung Kenntnis hat. Die Meldung enthält, soweit bekannt,

  1. die Art der Verletzung, die Kategorien und die ungefähre Zahl der betroffenen Personen und Datensätze;
  2. eine Ansprechperson;
  3. die wahrscheinlichen Folgen;
  4. die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen.

Was noch nicht bekannt ist, reicht er nach, sobald er es weiß.

(2) Der Anbieter ergreift unverzüglich Maßnahmen, um die Daten zu sichern und mögliche Folgen für die betroffenen Personen zu mindern. Er stimmt sie mit dem Kunden ab, soweit das ohne Verzögerung möglich ist.

(3) Der Anbieter unterstützt den Kunden bei dessen Meldung an die Aufsichtsbehörde und bei der Benachrichtigung der betroffenen Personen (Art. 33, 34 DSGVO). Er unterstützt ihn auch bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung und einer vorherigen Konsultation (Art. 35, 36 DSGVO), soweit sie die Plattform betreffen. Dafür stellt er die vorhandenen Unterlagen bereit, insbesondere Anlage 2.

(4) Eine Meldung oder Unterstützung nach diesem Paragraphen ist kein Anerkenntnis eines Verschuldens.

§ 11 Nachweise und Kontrollen

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis seiner Pflichten nach Art. 28 DSGVO nötig sind (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. h DSGVO). Dazu gehören diese Anlagen, eine aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter und deren Nachweise, soweit sie vorliegen, z. B. Zertifizierungen der Rechenzentren.

(2) Der Kunde kann die Einhaltung dieses Vertrags überprüfen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer überprüfen lassen. Das Recht auf Überprüfungen einschließlich Inspektionen vor Ort bleibt bestehen. Die Parteien gehen dabei so vor:

  1. Zuerst beantwortet der Anbieter einen schriftlichen Fragenkatalog des Kunden und legt Nachweise vor.
  2. Reicht das für einen begründeten Prüfbedarf nicht aus, ist eine Inspektion möglich. Sie findet nach Anmeldung mit einer Frist von mindestens vier Wochen statt, zu den üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebs. Ausgenommen sind Inspektionen aus konkretem Anlass, etwa nach einer Datenpanne.
  3. Ein Prüfer darf kein Wettbewerber des Anbieters sein.

Rechenzentren der Unterauftragsverarbeiter prüft der Kunde anhand ihrer Nachweise und Zertifikate.

(3) Den eigenen Aufwand einer Prüfung trägt jede Partei selbst. Eine Prüfung im Kalenderjahr ist für den Kunden ohne zusätzliche Kosten. Für weitere Inspektionen vor Ort kann der Anbieter eine angemessene Vergütung seines Aufwands verlangen, außer sie haben einen konkreten Anlass in einem Verstoß des Anbieters.

§ 12 Löschung und Rückgabe nach Vertragsende

(1) Mit dem Ende des Hauptvertrags endet der Zugang der Mitarbeitenden über das Firmenkonto. Vor dem Ende kann der Kunde die Teilnahmeübersicht abrufen. Auf Wunsch in Textform, gestellt vor dem Vertragsende oder innerhalb von 30 Tagen danach, stellt der Anbieter sie ihm als Datei bereit (Rückgabe).

(2) Spätestens 60 Tage nach dem Vertragsende löscht oder anonymisiert der Anbieter die Daten, die er nach diesem Vertrag für den Kunden verarbeitet hat (Anlage 1). Davon ausgenommen sind Daten, die er nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats aufbewahren muss (Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. g DSGVO). Auf Anfrage bestätigt er die Löschung in Textform.

(3) Ausnahme Datensicherungen. Abweichend von Absatz 2 löscht der Anbieter Datensicherungen nicht einzeln. Sie werden nach dem Plan in Anlage 2 gelöscht, spätestens 90 Tage nach ihrer Erstellung. Der Speicherdienst der Sicherungsablage (Anlage 3, U5) hält gelöschte Dateien danach noch für die Wiederherstellungsfrist seines Tarifs vor und entfernt sie dann endgültig. Bis dahin sind die Sicherungen verschlüsselt, ohne dass der Speicherdienst sie lesen kann, und werden ausschließlich für eine Wiederherstellung verwendet, für keinen anderen Zweck. Wird eine Sicherung zurückgespielt, löscht der Anbieter die betroffenen Daten unverzüglich erneut.

(4) Ausnahme eigener Zugang der Person. Abweichend von Absatz 2 bleibt das Konto einer Person bestehen, wenn sie unabhängig vom Kunden weiter Zugang zur Plattform hat, etwa durch einen selbst gekauften Einzelkurs oder über das Firmenkonto eines anderen Kunden. Das Konto wird dann nicht mehr im Auftrag des Kunden geführt. Auch in diesem Fall löscht der Anbieter nach Absatz 2 die Zuordnung zum Kunden und alles, was er nach Anlage 1 für den Kunden verarbeitet hat. Konten ohne einen solchen eigenen Zugang löscht der Anbieter mit Ablauf der Frist nach Absatz 2. Für Forumsbeiträge und Lernfortschritt der Person gelten die Nutzungsbedingungen (§ 1 Abs. 3).

(5) Entfernt der Firmen-Admin während der Laufzeit eine Person, endet ihr Zugang sofort. Ihre Zuordnung bleibt als Verlauf bis zum Vertragsende gespeichert, damit Einladungen und Plätze nachvollziehbar sind. Danach gilt Absatz 2. Auf Weisung löscht der Anbieter früher.

§ 13 Haftung

(1) Für Schäden betroffener Personen haften die Parteien nach Art. 82 DSGVO.

(2) Im Verhältnis zwischen den Parteien gelten die Haftungsregeln des Hauptvertrags (§ 12 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform), soweit dieser Vertrag nichts anderes bestimmt. Eine Haftungsbeschränkung im Hauptvertrag gilt nicht für Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO. Sie gilt auch nicht für die Haftung wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(3) Wird eine Partei von einer betroffenen Person in Anspruch genommen, obwohl die andere Partei den Schaden zu vertreten hat, stellt die andere Partei sie im Umfang ihrer Verantwortung frei (Art. 82 Abs. 5 DSGVO).

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Abschluss. Ein Firmen-Admin schließt diesen Vertrag in elektronischem Format in der Plattform ab, indem er ihn ausdrücklich bestätigt (Art. 28 Abs. 9 DSGVO). Dabei versichert er, dass er den Kunden vertreten darf oder von einer vertretungsberechtigten Person des Kunden dazu ermächtigt ist. Der Anbieter speichert als Nachweis:

  • die Fassung und den Prüfwert (Hash) des Vertragstexts;
  • den Zeitpunkt;
  • die bestätigende Person und das Unternehmen.

Der Kunde kann den Vertrag jederzeit in der Plattform als Datei abrufen und erhält eine Bestätigung per E-Mail. Wünscht er eine unterschriebene Ausfertigung, stellt der Anbieter sie zusätzlich bereit.

(2) Vorrang. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag in Fragen des Datenschutzes dem Hauptvertrag und den AGB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht.

(3) Änderungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für einen Verzicht auf diese Form. Die Anlagen 2 und 3 kann der Anbieter nach § 4 Abs. 2 und § 7 fortschreiben. Andere Änderungen dieses Vertrags werden erst wirksam, wenn ein Firmen-Admin die neue Fassung in der Plattform bestätigt. Bis dahin gilt die bisherige Fassung weiter. Stimmt der Kunde einer Änderung nicht zu, die das Gesetz oder eine Entscheidung einer Aufsichtsbehörde erzwingt, kann jede Partei den Hauptvertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

(4) Salvatorische Klausel. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die den Anforderungen von Art. 28 DSGVO entspricht und dem Zweck am nächsten kommt.

(5) Recht und Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Mainz, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.


Anlagen

  • Anlage 1 – Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten, betroffene Personen, Dauer (Anlage-1_Verarbeitung.md)
  • Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen (Anlage-2_TOM.md)
  • Anlage 3 – Unterauftragsverarbeiter (Anlage-3_Unterauftragsverarbeiter.md)

Anlage 1 zum AVV – Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung

Zum Vertrag über die Auftragsverarbeitung, Fassung AVV-UKKI 1.0 · Stand 23.10.2026 Grundlage: Programmstand 0.12.0 der Plattform (app.unternehmen-kompetenz-ki.de)


1. Gegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden ein Firmenkonto auf der Plattform „Unternehmen Kompetenz KI“ bereit. Damit kann der Kunde

  • Personen mit einer E-Mail-Adresse unter seinen Firmendomains einladen (ohne eigene Domain: einzelne Adressen), im Rahmen der gebuchten Plätze (Grundlizenz 20 Plätze, dazu Blöcke zu je 10 Plätzen), und ihnen Zugang zu den Kursen der Mitgliedschaft geben,
  • Firmen-Admins bestimmen,
  • Mitarbeitende wieder entfernen,
  • die Teilnahme seiner Mitarbeitenden einsehen.

2. Art der Verarbeitung

Erheben (Eingabe durch den Firmen-Admin, Anmeldung der eingeladenen Person), Speichern, Ordnen, Abfragen, Verwenden (Anzeigen, Versand von Mails), Einschränken, Löschen und Datensicherung.

3. Zwecke

Nr.ZweckWas die Plattform dafür tut
Z1Zugänge des Kunden verwaltenEinladung per Mail, Zuordnung zum Firmenkonto, Rollen „Firmen-Admin“ und „Mitarbeiter/in“, Entfernen mit sofortigem Ende des Zugangs, Prüfung der erlaubten E-Mail-Domains und der Platzgrenze
Z2Zugang über das FirmenkontoFreischaltung der Kurse der Mitgliedschaft für alle aktiv zugeordneten Personen; Ende des Zugangs beim Entfernen oder Vertragsende
Z3Teilnahmeübersicht für den KundenFür den Firmen-Admin eine Liste der Mitarbeitenden mit Stand der Einladung bzw. Anmeldung und der Zahl vollständig abgeschlossener Kurse. Die Zahl ermittelt die Plattform aus dem Lernfortschritt der Person, den der Anbieter in eigener Verantwortung führt (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 AVV)
Z4Teilnahmebescheinigung, sofern die Plattform sie anbietetBescheinigung je Person und abgeschlossenem Kurs als PDF für das Schulungsverzeichnis des Kunden. Sie bescheinigt die Maßnahme, keine Kompetenz

4. Was der Firmen-Admin sieht – und was nicht

Sieht der Firmen-AdminSieht der Firmen-Admin nicht
Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse der Mitarbeitenden seines Unternehmenseinzelne Lektionen, Reihenfolge, Zeitpunkte, Dauer
Rolle (Firmen-Admin oder Mitarbeiter/in), dabei seitErgebnisse, Bewertungen, Ranglisten (gibt es nicht)
eingeladen oder angemeldet, Konto aktivForumsbeiträge, Profilangaben über das hinaus, was alle Mitglieder sehen
Zahl vollständig abgeschlossener Kurse (nicht bei Personen, die der Weitergabe widersprochen haben)Support-Anfragen, Teilnahme an Live-Terminen
Plätze „x von y“ (belegt von gebucht)Anmeldezeiten, Geräte, IP-Adressen

Auf der Seite steht sichtbar der Hinweis, dass die Übersicht nur die Teilnahme zeigt und keine Leistung.

5. Kategorien betroffener Personen

  • Beschäftigte des Kunden, die der Kunde einlädt (Mitarbeitende), auch Auszubildende
  • Firmen-Admins des Kunden
  • freie Mitarbeitende des Kunden mit einer Adresse unter einer Firmendomain oder, wenn der Kunde keine eigene Domain nutzt, mit einzeln eingeladener Adresse
  • Beschäftigte verbundener Unternehmen des Kunden mit einer Adresse unter einer Firmendomain (§ 5 Abs. 3 AVV)

6. Datenarten

DatenartEinzelheitenZweck
StammdatenVorname, Nachname, dienstliche E-Mail-AdresseZ1–Z4
Zuordnung zum KundenFirmenkonto, Rolle, eingeladen von (Person), seit, beendet am und von wemZ1, Z3
KontostandEinladung offen/angenommen, Konto aktiv, Zeitpunkt der letzten Anmeldung (nur intern, nicht für den Kunden sichtbar)Z1, Z3
ZugangsdatenPasswort nur als Hash (scrypt), zweiter Faktor (falls eingerichtet), Einmal-Links nur als HashZ1
TeilnahmedatenZahl vollständig abgeschlossener Kurse je Person; sofern angeboten, Bescheinigung je Kurs mit DatumZ3, Z4
Versandprotokollje Mail: Empfängeradresse, Betreff, Art, Status, Zeitpunkt, ggf. Fehlertext; kein MailinhaltZ1

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) verarbeitet der Anbieter nicht. Der Kunde gibt keine solchen Daten ein.

Nicht Gegenstand dieses Vertrags (eigene Verantwortung des Anbieters, § 1 Abs. 3 AVV): Lernfortschritt je Lektion mit Zeitpunkt (dient der Person selbst, „Weiter, wo Sie waren“), Profil (Foto, Firma, Funktion, Vorstellung, LinkedIn, Eintrag im Mitgliederverzeichnis), Forumsbeiträge und Anhänge, Benachrichtigungen, Support-Anfragen, Einladungen und Erinnerungen zu Live-Terminen und die Teilnahme daran, Mitteilungen an Mitglieder, Einstellungen zu Mails, Kalender-Abo, Sitzungen und Sicherheitsprotokolle, Zahlungs- und Vertragsdaten.

Die Zahl vollständig abgeschlossener Kurse leitet der Anbieter aus dem Lernfortschritt ab und gibt nur sie in die Teilnahmeübersicht (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 AVV).

7. Dauer und Löschung

WasWie lange
Zuordnung zum Firmenkonto, Teilnahmedaten, BescheinigungenLaufzeit des Hauptvertrags; danach Löschung oder Anonymisierung spätestens nach 60 Tagen (§ 12 AVV)
Zuordnung einer entfernten Personals Verlauf bis zum Vertragsende, auf Weisung früher
Versandprotokoll12 Monate, danach automatische Löschung; auf Weisung früher
Datensicherungenauf dem Server 7 Tagesstände; verschlüsselte Kopie in der Sicherungsablage (Anlage 3, U5) 90 Tage, zuzüglich der Wiederherstellungsfrist des Speicherdienstes (§ 12 Abs. 3 AVV)

8. Ort der Verarbeitung

Server in einem Rechenzentrum in Deutschland (Anlage 3). Für Übermittlungen in Drittländer gilt § 8 AVV in Verbindung mit Anlage 3.

Anlage 2 zum AVV – Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Zum Vertrag über die Auftragsverarbeitung, Fassung AVV-UKKI 1.0 · Stand 23.10.2026 Grundlage: Programmstand 0.12.0 der Plattform

Diese Anlage beschreibt, was gebaut ist. Wo etwas fehlt, steht es mit Maßnahme und Termin in Abschnitt 11 „Bekannte Lücken und Maßnahmenplan“.


0. Rahmen und Schutzbedarf

  • System: Webanwendung (Next.js, PostgreSQL) in Docker-Containern auf einem virtuellen Server, den der Anbieter bei der IONOS SE betreibt (Rechenzentrum Deutschland). Auf demselben Server laufen weitere Anwendungen des Anbieters, jede in einem eigenen, abgeschotteten Compose-Projekt.
  • Daten: geschäftliche Kontaktdaten und Lernteilnahme von Beschäftigten, keine besonderen Kategorien (Art. 9 DSGVO), keine Zahlungsdaten (die liegen nur beim Zahlungsdienstleister).
  • Schutzbedarf: normal. Besonderes Augenmerk liegt auf der Vertraulichkeit der Teilnahmedaten gegenüber Dritten und der Trennung zwischen den Firmenkonten.
  • Sicherheitsvorfall vor dem Start der Plattform: Im August 2026 verschaffte sich ein Angreifer über eine damals bekannte Lücke im Webframework einer anderen Anwendung Zugang zu deren Container auf diesem Server. Die Plattform gab es zu dieser Zeit noch nicht; ihre Daten waren nicht betroffen. Die Lücke ist geschlossen. Seitdem gelten die Regeln in Abschnitt 4, 8 und 10: kein Dienst als root, eigenes Netz und eigene Zugangsdaten je Anwendung, nur Versionen ohne bekannte kritische Lücken.

1. Vertraulichkeit – Zutrittskontrolle (Räume, in denen Daten verarbeitet werden)

  • Server im Rechenzentrum der IONOS SE in Deutschland. Den physischen Schutz leistet IONOS nach ihren eigenen Maßnahmen; nach Angaben von IONOS sind die Rechenzentren nach ISO/IEC 27001 zertifiziert. Den AV-Vertrag mit IONOS und den Nachweis legt der Anbieter auf Anfrage vor (§ 11 Abs. 1 AVV).
  • Beim Anbieter selbst liegen keine Server. Die Verwaltung erfolgt über verschlüsselte Verbindungen von den Arbeitsgeräten der Geschäftsführung.

2. Vertraulichkeit – Zugangskontrolle (Zugang zu den Systemen)

Server

  • Anmeldung per SSH nur mit Schlüssel, Passwort-Anmeldung abgeschaltet, direkte root-Anmeldung abgeschaltet. Fehlversuche sperrt fail2ban.
  • Einen Server-Zugang haben nur persönliche Verwaltungsbenutzer der Geschäftsführung, jeweils mit eigenem Schlüssel.
  • Von außen erreichbar sind nur HTTPS (443) und die Weiterleitung von HTTP (80) über einen Reverse-Proxy (Traefik). Die Datenbank hat keinen öffentlichen Port.

Anwendung

  • Konten entstehen nur durch Einladung oder Kauf, nicht durch freie Registrierung.
  • Passwörter werden nur als Hash gespeichert (scrypt, speicherhart, mit Salz).
  • Einladungs- und Passwort-Links gelten einmal und höchstens 7 Tage. In der Datenbank steht nur ihr Hash. Eingelöst wird ein Link erst per Knopfdruck, nicht schon beim Aufruf. So können Link-Scanner in Firmenpostfächern ihn nicht verbrauchen.
  • Sitzungen: signiertes Cookie (HttpOnly) und Eintrag in der Datenbank, dort nur als Hash. Laufzeit 30 Tage. Abmelden beendet die Sitzung.
  • Zweiter Faktor (TOTP mit Notfallcodes): für Administratoren des Anbieters Pflicht und nicht abschaltbar; für Firmen-Admins und Mitglieder im Profil wählbar.
  • Formulare prüfen die Herkunft der Anfrage (Schutz gegen Cross-Site-Request-Forgery).
  • Wiederholte Versuche werden gebremst (Anmeldung über Einladung, Forum, Formulare).

3. Vertraulichkeit – Zugriffskontrolle (Berechtigungen)

  • Eine Stelle für Zugriffsrechte: Ob jemand einen Kurs, einen Termin oder einen Bereich sehen darf, entscheidet die Plattform an genau einer Stelle im Code, und zwar auf dem Server, nicht nur in der Anzeige. Wer keinen Zugang hat, erhält „nicht gefunden“.
  • Rollen: Administratoren des Anbieters (derzeit die zwei Geschäftsführer); Firmen-Admins (nur das eigene Firmenkonto); Mitglieder (nur eigene Daten und freigegebene Inhalte).
  • Trennung der Firmenkonten: Ein Firmen-Admin sieht nur die Personen, die seinem Firmenkonto aktiv zugeordnet sind. Jede Person gehört höchstens einem Firmenkonto aktiv an. Das sichert die Datenbank selbst ab.
  • Datensparsame Teilnahmeübersicht: nur Einladungsstand und Zahl abgeschlossener Kurse, keine Lektionen und keine Zeiten (Anlage 1, Ziffer 4).
  • Eingeladen werden darf nur mit Adressen der Firmendomain. Bei Freemail-Adressen gibt die Plattform keine Domain frei, dann sind nur einzelne Adressen möglich. Die Platzgrenze prüft der Server mit einer Sperre gegen gleichzeitige Einladungen.
  • Testansicht („Ansehen als“) nur für Administratoren des Anbieters, für Support und Fehlersuche. Ein roter Balken kennzeichnet sie. In der Testansicht sind keine schreibenden Aktionen im Namen der Person möglich.
  • Dateien (Material, Anhänge, Profilfotos) gibt die Plattform nur nach Prüfung des Zugriffsrechts heraus, unter zufälligen Schlüsseln. Hochgeladene Dateien prüft sie am Dateiinhalt, nicht an der Endung.

4. Vertraulichkeit – Trennungskontrolle

  • Eigenes Docker-Compose-Projekt nur für diese Plattform, mit eigener Datenbank in eigenem Container.
  • Eigenes Netz zum Reverse-Proxy. Die Datenbank liegt in einem internen Netz, das nur die Plattform erreicht, nicht die anderen Anwendungen auf dem Server.
  • Die Plattform meldet sich an der Datenbank mit einem eigenen Benutzer ohne Superuser-Rechte an.
  • Container laufen nicht als root, sondern als eigener Benutzer (uid 1001). Der Programmcode ist für diesen Benutzer nicht veränderbar, schreiben darf er nur in Zwischenspeicher und Dateiablage. Geprüft beim ersten Livegang am 18.10.2026.
  • Zugangsdaten (Datenbank, Mail, Zahlungsdienst) liegen nur in einer Konfigurationsdatei auf dem Server (Rechte 600), nie im Abbild und nie im Code-Archiv. Jeder Container erhält nur die Zugangsdaten, die er braucht.
  • Tests laufen mit Wegwerfkonten (Adressen @example.com), die direkt danach gelöscht werden. Echte Personendaten werden nicht zum Testen verwendet.

5. Vertraulichkeit – Pseudonymisierung und Verschlüsselung

  • Übertragung: durchgehend TLS (HTTPS), Zertifikat von Let's Encrypt mit automatischer Erneuerung. HSTS ist für ein Jahr gesetzt.
  • Mails: Versand über den Mailserver des Anbieters mit TLS (SMTP über SSL, Port 465).
  • Tokens und Geheimnisse in Links (Einladung, Abbestellen, Kalender-Abo) werden als Hash oder als signierter Wert geführt, nicht im Klartext gespeichert. Seiten mit solchen Links geben keinen Referrer weiter.
  • Datensicherungen sind verschlüsselt (AES-256, Schlüsselableitung PBKDF2), siehe Abschnitt 8.
  • Speicher auf dem Server: keine zusätzliche Verschlüsselung des Datenträgers (Abschnitt 11).

6. Integrität – Weitergabekontrolle

  • Weitergabe nur an die Unterauftragsverarbeiter in Anlage 3, jeweils verschlüsselt übertragen.
  • Betriebsmeldungen an die Administratoren (über Slack) enthalten keine E-Mail-Adressen und keine Nachrichtentexte. Sie nennen nur Art, Nummer, Firmenname, Vorname mit Initial und einen Link in die Verwaltung. Was nach einer Adresse aussieht, schwärzt die Plattform zusätzlich automatisch.
  • Das Versandprotokoll speichert keine Mailinhalte, nur Empfänger, Betreff, Art, Status und Zeitpunkt.
  • Kein Tracking, keine Analysedienste, keine Werbe-Cookies. Die Schriften liefert die Plattform selbst aus, nicht über Google. Videos (Vimeo) laufen mit „Do Not Track“.
  • Kein Verkauf und keine Weitergabe von Daten zu Werbezwecken.

7. Integrität – Eingabekontrolle (Nachvollziehbarkeit)

  • Firmenkonto: Jede Zuordnung speichert, wer eingeladen hat, seit wann, wann und durch wen sie endete. Einträge werden beendet, nicht gelöscht.
  • Zugänge (Tags): Jede Vergabe speichert Herkunft (Kauf, von Hand, Einladung, Übernahme), wer vergeben hat, bis wann und wer sie beendet hat.
  • Versandprotokoll je Mail mit Status „gesendet“, „Fehler“ oder „nur protokolliert“.
  • Zahlungsereignisse einmalig und mit Ergebnis protokolliert.
  • Betriebsmeldungen mit Zustellweg und Grund (die letzten 100 in der Verwaltung).
  • Es gibt kein vollständiges Protokoll darüber, welcher Administrator wann welche Daten angesehen hat (Abschnitt 11).

8. Verfügbarkeit und Belastbarkeit

  • Tägliche Sicherung um 03:50 Uhr: Datenbank und Dateiablage, beim Erstellen verschlüsselt. Ein unverschlüsselter Abzug entsteht zu keinem Zeitpunkt, auch nicht vorübergehend. Nach jedem Lauf entschlüsselt ein Prüfschritt die Sicherung zur Probe und zählt die Tabellen.
  • Auf dem Server liegen die letzten 7 Stände. Ein Gerät des Anbieters holt die Sicherungen täglich ab (holen, nicht schieben: auf dem Server liegt kein Zugang zum Ablageort) und legt sie in der Sicherungsablage (Anlage 3, U5) ab. Dort werden sie verschlüsselt 90 Tage aufbewahrt und dann gelöscht; der Speicherdienst hält gelöschte Dateien noch für die Wiederherstellungsfrist seines Tarifs vor (§ 12 Abs. 3 AVV).
  • Der Schlüssel liegt auf dem Server nur für den Sicherungsdienst lesbar (Rechte 600) und getrennt davon im Passwortmanager der Geschäftsführung. Der Speicherdienst der Sicherungsablage hat ihn nicht.
  • Wiederherstellung geprobt am 18.10.2026 (Datenbank vollständig zurückgelesen).
  • Container starten nach Absturz oder Neustart des Servers automatisch neu. Eine Gesundheitsabfrage meldet, ob die Datenbank antwortet.
  • Mails gehen über eine Warteschlange: Fällt der Versand aus, gehen sie später, ohne doppelt zu gehen.
  • Aktualisierungen: Webframework und Bibliotheken werden in Versionen betrieben, in denen bekannte kritische Lücken geschlossen sind (u. a. CVE-2025-55182 und CVE-2025-29927). Sicherheitsupdates des Betriebssystems spielt der Anbieter zeitnah ein; erfordert ein Update einen Neustart, startet er den Server neu.

9. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)

  • Gegenprobe vor jedem Livegang und nach jedem Umbau, gemessen und nicht angenommen. Geprüft wird: Container nicht als root, Programmcode nicht beschreibbar, keine Zugangsdaten im Abbild.
  • Automatische Prüfungen im Code vor dem Ausrollen: Zugriffsregeln, Datenbankabfragen, Hilfetexte, Anrede.
  • Versionsverwaltung (Git) für jeden Programmstand, Ausrollen nur über ein festes Skript.
  • Diese Anlage wird bei wesentlichen Änderungen, mindestens jährlich, überprüft. Verantwortlich: Geschäftsführung der Content Butler GmbH. Nächste Prüfung: Oktober 2027.

10. Organisatorische Maßnahmen

  • Zugriff auf Personendaten haben nur die Geschäftsführer des Anbieters. Weitere Personen erhalten Zugriff nur nach schriftlicher Verpflichtung auf die Vertraulichkeit.
  • KI-Werkzeug im Betrieb: Die Geschäftsführung nutzt für Betrieb, Fehlersuche und Support ein KI-Werkzeug (Anlage 3, U6). Daten aus Anlage 1 gibt sie dort nur maskiert ein, soweit die Aufgabe es zulässt; das Werkzeug läuft nur unter den geschäftlichen Bedingungen des Anbieters mit AV-Vertrag und ohne Training mit den Eingaben.
  • Hausregeln für den Betrieb, schriftlich festgehalten: kein Dienst als root; jede Anwendung im eigenen Netz; keine Zugangsdaten in Sicherungen; nie ein unverschlüsselter Datenbankabzug; Zugangsdaten nie über die Kommandozeile; Ausgaben von Prüfbefehlen ohne Geheimnisse und mit maskierten Adressen.
  • Datenpannen meldet der Anbieter nach § 10 AVV. Für Ausfälle und Auffälligkeiten erhalten die Administratoren automatische Meldungen.

11. Bekannte Lücken und Maßnahmenplan

Nr.LückeMaßnahmeStand
L1Zweiter Faktor für Administratoren als PflichtZWEITFAKTOR_PFLICHT=1geschlossen vor dem ersten Abschluss eines AV-Vertrags
L2Zweiter Faktor für Firmen-Adminsim Profil für alle Konten wählbargeschlossen
L3Löschfunktion für PersonenLöschen bzw. Anonymisieren einer Person auf Weisung und nach Vertragsende (seit Programmstand 0.11.0)geschlossen
L4Keine Rückgabe-Datei für die TeilnahmeübersichtExport als CSV für den Firmen-Admin. Bis dahin: Übersicht als Datei auf Anfrage in Textform (§ 12 Abs. 1 AVV)bis 31.12.2026
L5Versandprotokoll ohne automatische LöschfristFrist 12 Monate, Löschung im Versandlaufgeschlossen vor dem ersten Abschluss eines AV-Vertrags
L6Kein Protokoll über das Ansehen von Daten durch Administratoren (Testansicht, Personenseite)Protokoll der Testansicht und der Verwaltung von Firmenkonten. Bis dahin: nur zwei Administratoren (Geschäftsführer), Testansicht nur für Support und Fehlersuchebis 31.12.2026
L7Keine Verschlüsselung des Datenträgers auf dem ServerRestrisiko: keine Art.-9-Daten; Ausgleich durch Rechenzentrum in Deutschland, Zugangskontrolle und verschlüsselte Sicherungen; nachträglich bei einem laufenden virtuellen Server nicht möglich. Bei einem Serverumzug verschlüsselten Datenträger vorsehenRestrisiko, beim nächsten Serverwechsel
L8Externe Erreichbarkeitsüberwachung der PlattformÜberwachung von außen mit Meldung an die Administratoren einrichten. Bis dahin: Gesundheitsabfrage, automatischer Neustart, Meldungen über Versandfehlerbis 31.12.2026
L9Zugriffsprotokolle des Reverse-ProxysKein Zugriffsprotokoll mit IP-Adressen; technische Protokolle der Container auf höchstens acht Wochen begrenztgeschlossen vor dem ersten Abschluss eines AV-Vertrags
L10Aufbewahrung der abgeholten SicherungenAbholung löscht Stände, die älter als 90 Tage sindgeschlossen vor dem ersten Abschluss eines AV-Vertrags
L11Teilnahmebescheinigungwird erst angeboten, wenn sie gebaut ist (Anlage 1, Zweck Z4, „sofern angeboten“)–

Anlage 3 zum AVV – Unterauftragsverarbeiter

Zum Vertrag über die Auftragsverarbeitung, Fassung AVV-UKKI 1.0 · Stand 23.10.2026


1. Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

Nr.UnternehmenLeistungBetroffene Daten aus Anlage 1Ort der VerarbeitungGrundlage bei Drittland
U1IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 MontabaurBetrieb des virtuellen Servers (Hosting)alle Daten nach Anlage 1, als gespeicherte Daten auf dem ServerRechenzentrum in Deutschlandentfällt
U2STRATO GmbH, Otto-Ostrowski-Str. 7, 10249 BerlinMailserver für den Versand (z. B. Einladungen) und das Postfach info@unternehmen-kompetenz-ki.deName und E-Mail-Adresse der Empfänger, Inhalt der MailsDeutschlandentfällt
U3Vimeo.com, Inc., 330 West 34th Street, 5th Floor, New York, NY 10001, USAWiedergabe der Kursvideos im eingebetteten Playertechnische Daten beim Abspielen (IP-Adresse, Gerät und Browser, Wiedergabe). Einstellungen: Player mit dnt=1 („Do Not Track“: keine Cookies und keine Nutzungsauswertung durch Vimeo), Videos auf Vimeo verborgen und nur auf app.unternehmen-kompetenz-ki.de abspielbar. Darüber hinaus gibt der Anbieter keine Daten an Vimeo, insbesondere keine Namen und E-Mail-AdressenUSAEU-US Data Privacy Framework; ergänzend Standardvertragsklauseln im Vertrag mit Vimeo
U4Slack Technologies Limited, Salesforce Tower, 60 R801, North Dock, Dublin 1, Irlandinterne Betriebsmeldungen an die Administratoren des Anbietersnur Firmenname, Vorname und Initial des Nachnamens, Art des Vorgangs (z. B. „Platzgrenze erreicht“, „Einladung gescheitert“). Keine E-Mail-Adressen, keine TeilnahmedatenEU und USAEU-US Data Privacy Framework (Salesforce, Inc. mit Slack Technologies, LLC); ergänzend Standardvertragsklauseln
U5Heinrich Management Consulting, Inhaber Stephan Heinrich, Tannenweg 22, 55129 Mainz (der Inhaber ist zugleich Geschäftsführer des Anbieters); dessen Unterauftragsverarbeiter: Dropbox International Unlimited Company, One Park Place, Floor 5, Upper Hatch Street, Dublin 2, IrlandBereitstellung der Sicherungsablage für die täglich abgeholten Datensicherungen, auf Grundlage einer Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO mit dem Anbieter; Dropbox als Speicherdienstalle Daten nach Anlage 1, ausschließlich verschlüsselt übertragen und abgelegt (AES-256). Den Schlüssel hält allein die Geschäftsführung des Anbieters; Dropbox kann Klartextinhalte nicht lesen. Weisungen und Kontrollen gegenüber U5 nimmt der Geschäftsführer des Anbieters wahr, der nicht Inhaber von U5 ist. Verarbeitet werden nur Metadaten (Dateiname mit Datum, Größe, Zeitpunkt, Konto). Aufbewahrung 90 Tage, danach Löschung; Dropbox hält gelöschte Dateien noch für die Wiederherstellungsfrist des Tarifs vorDeutschland; Dropbox: EU und USADropbox: EU-US Data Privacy Framework (Dropbox, Inc.); ergänzend Standardvertragsklauseln
U6Anthropic Ireland, Limited, Dublin, Irland, mit Anthropic PBC, San Francisco, USAKI-Werkzeug, mit dem die Geschäftsführung Betrieb, Fehlersuche und Support der Plattform unterstütztim Einzelfall Ausschnitte aus Protokollen oder Datenbankabfragen; Daten aus Anlage 1 nur maskiert, soweit die Aufgabe es zulässt. Genutzt nur unter den geschäftlichen Bedingungen von Anthropic mit Vertrag über die Auftragsverarbeitung; keine Verwendung der Eingaben zum TrainingUSAStandardvertragsklauseln (Anthropic ist nicht nach dem Data Privacy Framework zertifiziert)

2. Hinweise zu Drittländern

  • Die Plattform und ihre Datenbank laufen in Deutschland. Daten aus Anlage 1 erreichen ein Drittland nur in vier Fällen: beim Abspielen eines Videos (U3), in knapper Form in Betriebsmeldungen (U4), verschlüsselt beim Speicherdienst der Sicherungsablage (U5) und im Einzelfall, maskiert, im KI-Werkzeug der Geschäftsführung (U6).
  • Grundlage einer Übermittlung in die USA ist vorrangig der Angemessenheitsbeschluss zum EU-US Data Privacy Framework (Art. 45 DSGVO), soweit der Empfänger zertifiziert ist. Der Anbieter prüft den Status je Empfänger im offiziellen Register und hält das Ergebnis mit Datum fest. Sonst und ergänzend gelten die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914, Modul 3, Auftragsverarbeiter an Unterauftragsverarbeiter), die die Anbieter in ihre Verträge einbeziehen. Für Empfänger, bei denen die Übermittlung auf den Standardvertragsklauseln beruht (U6), dokumentiert der Anbieter eine Bewertung der Übermittlung (Transfer Impact Assessment). Für den Fall, dass das Data Privacy Framework entfällt, hält er diese Bewertung für alle US-Empfänger vor.
  • Ergänzende Maßnahmen: Datensparsamkeit (U3 ohne Namen, U4 ohne Adressen und Inhalte, U6 nur maskiert), Verschlüsselung bei der Übertragung, bei U5 Verschlüsselung der Daten mit einem Schlüssel, den nur der Anbieter hat.

3. Dienste in eigener Verantwortung des Anbieters (keine Unterauftragsverarbeiter)

Diese Dienste setzt der Anbieter für Verarbeitungen ein, für die er selbst verantwortlich ist (§ 1 Abs. 3 AVV). Sie erhalten keine Daten aus Anlage 1 im Auftrag des Kunden. Der Anbieter nennt sie hier nur, damit das Bild vollständig ist:

DienstWofürHinweis
Stripe (Stripe Payments Europe Ltd., Dublin)Zahlung, Rechnungen, Kundenportal für den HauptvertragVertragsdaten des Kunden und Kontaktdaten des Käufers bzw. Firmen-Admins
Zoom (Zoom Communications, Inc., USA)Durchführung der Live-Termine der Community im Konto des AnbietersWer an einem Termin teilnimmt, nutzt Zoom selbst. Die Plattform meldet dem Kunden keine Teilnahme an Terminen

Die Plattform selbst nutzt keine KI-Dienste, um Daten aus Anlage 1 zu verarbeiten; zum KI-Werkzeug der Geschäftsführung siehe U6.

4. Änderungen

Neue oder geänderte Unterauftragsverarbeiter kündigt der Anbieter nach § 7 Abs. 2 AVV mindestens vier Wochen vorher an. Die jeweils aktuelle Fassung dieser Anlage steht in der Plattform unter dem Vertrag.

Wer ist wofür verantwortlich? – Erläuterung zum Firmenkonto

Stand 23.10.2026 · gehört zum AVV-UKKI 1.0 · für Firmenkunden


Kurz gesagt

Auf der Plattform gibt es zwei Arten von Daten, und für sie gelten unterschiedliche Rollen:

Ihre Sache – wir arbeiten in Ihrem AuftragUnsere Sache – wir sind selbst verantwortlich
Wer ist verantwortlich?Ihr Unternehmen (Verantwortlicher)Content Butler GmbH (Verantwortliche)
Unsere RolleAuftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVOeigener Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO
Was gehört dazu?Wen Sie einladen und entfernen, Rollen im Firmenkonto, Ihre Teilnahmeübersicht (Zahl abgeschlossener Kurse), Bescheinigungen, EinladungsmailsVertrag und Abrechnung mit Ihnen, Lernfortschritt je Lektion (für die Person selbst), Forum, Profil und Mitgliederverzeichnis, Live-Termine, Mitteilungen, Support, Sicherheit der Plattform, KI-Frühstück
Grundlageder AV-Vertragunsere Datenschutzerklärung
Wer sieht die Daten?Ihre Firmen-Admins (nur die Teilnahmeübersicht) und unsere Administratorendie Community nach deren Regeln und unsere Administratoren, nicht Ihr Unternehmen

Warum diese Aufteilung?

Die Teilnahme Ihrer Mitarbeitenden ist Ihre Sache. Sie entscheiden, wer Zugang bekommt, und Sie wollen nachweisen können, dass Ihr Team an der Weiterbildung teilnimmt, etwa für Ihr Schulungsverzeichnis zur KI-Kompetenz (Art. 4 KI-Verordnung). Wir führen diese Daten nur für Sie und nach Ihrer Weisung. Ohne Ihr Firmenkonto würden wir sie nicht erheben. Das ist der klassische Fall der Auftragsverarbeitung, und dafür brauchen wir den AV-Vertrag.

Der Lernfortschritt im Einzelnen ist Sache der Person und unsere. Welche Lektion jemand wann erledigt hat, speichern wir, damit die Person dort weitermachen kann, wo sie war. Sie sehen diese Einzelheiten nicht und weisen sie auch nicht an. Deshalb führen wir sie in eigener Verantwortung, auf Grundlage der Nutzungsbedingungen, die jede Person bei ihrer ersten Anmeldung annimmt. Für Ihre Übersicht leiten wir daraus nur ab, wie viele Kurse jemand vollständig abgeschlossen hat. Darüber informieren wir die Person; widerspricht sie (Art. 21 DSGVO), zeigt Ihre Übersicht die Zahl für sie nicht mehr an.

Die Community ist unsere Sache. Im Forum, in den Live-Terminen und im Mitgliederverzeichnis treffen sich Menschen aus vielen Unternehmen. Die Regeln dafür legen wir fest, nicht Sie. Ein Forumsbeitrag Ihrer Mitarbeiterin gehört zur Community und nicht in Ihre Personalakte. Deshalb geben wir Ihnen solche Daten nicht weiter: keine Beiträge, keine Support-Anfragen, keine Teilnahme an Live-Terminen. So bleibt die Community ein offener Raum. Ihr Betriebsrat muss nicht befürchten, dass jede Frage im Forum beim Arbeitgeber landet.

Vertrag und Abrechnung sind unsere Sache. Den Vertrag schließen wir mit Ihrem Unternehmen, und die Rechnungen stellen wir aus. Dafür verarbeiten wir die Daten des Käufers und der Firmen-Admins als Ihre Ansprechpartner in eigener Verantwortung.

Was Ihr Firmen-Admin sieht

Unter „Firmenkonto“ (/firma) sieht der Firmen-Admin:

  • die eingeladenen Personen mit Name, E-Mail-Adresse, Rolle und „dabei seit“,
  • ob jemand die Einladung schon angenommen hat,
  • wie viele Kurse eine Person vollständig abgeschlossen hat,
  • wie viele der gebuchten Plätze belegt sind (20 in der Grundlizenz, dazu gebuchte Blöcke zu je 10 Plätzen).

Er sieht nicht: welche Lektion jemand wann bearbeitet hat, wie lange, in welcher Reihenfolge, wann sich jemand anmeldet, was jemand im Forum schreibt, welche Fragen jemand dem Support stellt, an welchen Live-Terminen jemand teilnimmt. Ranglisten, Punkte oder Bewertungen gibt es auf der Plattform überhaupt nicht.

Was Sie als Verantwortlicher tun sollten

  1. Mitarbeitende informieren (Art. 13 DSGVO): dass Sie die Plattform nutzen, welche Daten Sie dabei sehen und wozu. Ein Satz in Ihrer Datenschutzinformation für Beschäftigte genügt meist. Für die Community verweisen Sie auf unsere Datenschutzerklärung.
  2. Rechtsgrundlage klären: Die Teilnahme an einer Weiterbildung, die Sie anbieten, stützt sich in der Regel auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, wenn die Weiterbildung zu den Aufgaben im Arbeitsverhältnis gehört, sonst auf Ihr berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, etwa an der Förderung der KI-Kompetenz nach Art. 4 der KI-Verordnung und deren Nachweis. § 26 BDSG allein genügt nach dem Urteil des EuGH vom 30.03.2023 (C-34/21) nicht. Mit einem Betriebsrat können Sie die Einzelheiten in einer Betriebsvereinbarung regeln (Art. 88 DSGVO).
  3. Betriebsrat beteiligen, wenn es einen gibt: Weil die Teilnahmeübersicht Angaben je Person zeigt, behandeln Sie sie als technische Einrichtung im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (AVV § 5 Abs. 1 Nr. 3). Ihre Einführung ist dann mitbestimmungspflichtig; beteiligen Sie den Betriebsrat vor der ersten Einladung, am einfachsten über die Anlage Ihrer KI-Betriebsvereinbarung.
  4. Austritte pflegen: Wer Ihr Unternehmen verlässt, entfernt Ihr Firmen-Admin aus dem Firmenkonto. Der Zugang endet dann sofort.
  5. Firmen-Admins mit Bedacht wählen: Nur wer für Ihr Unternehmen handeln darf, sollte Firmen-Admin sein. Der Firmen-Admin schließt auch den AV-Vertrag für Sie ab.

Grenzfälle

FallEinordnung
Sie laden freie Mitarbeitende oder Beschäftigte eines Konzernunternehmens ein, die eine Adresse unter Ihrer Firmendomain habenDas ist erlaubt (AGB § 4 Abs. 3). Für diese Personen sind Sie ebenso verantwortlich wie für Ihre Beschäftigten: Sie brauchen eine Rechtsgrundlage und informieren sie. Für Beschäftigte eines verbundenen Unternehmens schließen Sie den AV-Vertrag zugleich in dessen Namen ab oder sorgen für eine eigene Vereinbarung mit ihm (§ 5 Abs. 3 AVV)
Für eine Mitarbeiterin wird ein Einzelkurs gekauftEinzelkurse gehören nicht zur Mitgliedschaft und werden gesondert gekauft (AGB § 3 Abs. 2, § 8). Kauf und Abrechnung sind unsere Sache; nur was über Ihr Firmenkonto läuft, ist Auftragsverarbeitung
Ihr Unternehmen überträgt einen Einzelkurs auf eine andere Person (einmal möglich, AGB § 8 Abs. 2)Der Zugang der ersten Person zu diesem Kurs endet; ihren Lernfortschritt in diesem Kurs löschen wir und informieren sie. Lernfortschritt ist unsere Sache, nicht Teil der Auftragsverarbeitung
Ein Mitarbeiter verlässt Ihr Unternehmen und wechselt zu einem anderen KundenDie Zuordnung zu Ihnen endet, und Sie sehen ihn nicht mehr in Ihrer Übersicht. Was wir für Sie verarbeitet haben, löschen wir nach § 12 AVV. Seinen eigenen Lernfortschritt behält er nach unseren Nutzungsbedingungen, weil er ihn mit seinem neuen Zugang weiter nutzt
Ihr Firmen-Admin schreibt uns im SupportSupport ist unsere Sache. Geht es um eine Weisung (z. B. „bitte Person X löschen“), behandeln wir sie als Weisung nach dem AV-Vertrag
Künftig ein Forumsbereich nur für Ihr Unternehmenwäre Auftragsverarbeitung; wir passen Anlage 1 dann an (§ 1 Abs. 5 AVV)
Aufzeichnungen von Live-Terminenunsere Sache. Wir zeichnen nur mit Einwilligung per Klick in Zoom auf, informieren vorher und löschen Aufzeichnungen spätestens 90 Tage nach dem Termin. Ihr Unternehmen erfährt nicht, wer teilgenommen hat

Die Teilnahmebescheinigung (sofern angeboten)

Bietet die Plattform Teilnahmebescheinigungen an, gilt: Die Bescheinigung belegt, dass eine Person einen Kurs vollständig bearbeitet hat. Sie bescheinigt eine Schulungsmaßnahme, keine Kompetenz und kein Prüfungsergebnis. Wir beschreiben sie so: „Fördert KI-Kompetenz im Sinne von Art. 4 KI-VO – mit Teilnahmenachweis für Ihr Schulungsverzeichnis.“

Prüfwert (SHA-256): a7b27bdd9a2514ab113d7af6e17d3a7fd7cd8a5de55d6704b75a5796b496c07b

Andere Fassungen: AVV-UKKI 0.9.1 · AVV-UKKI 0.9

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