Unternehmen Kompetenz KI – Hans Jürgen Friedrich und Stephan Heinrich

AGB · Stand 23. Oktober 2026 · gültig ab 23. Oktober 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung AGB-UKKI 1.0 · Als PDF herunterladen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Plattform „Unternehmen Kompetenz KI“ (app.unternehmen-kompetenz-ki.de) Fassung AGB-UKKI 1.0 · Stand 23.10.2026


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die Plattform „Unternehmen Kompetenz KI“ unter app.unternehmen-kompetenz-ki.de („Plattform“): die Mitgliedschaft für ein Unternehmen mit etwaigen zusätzlichen Plätzen (§ 4) und den Kauf einzelner Kurse (§ 8). Vertragspartner ist die Content Butler GmbH, Tannenweg 22, 55129 Mainz, Amtsgericht Mainz HRB 52834, Telefon +49 6131 624694-01, E-Mail info@unternehmen-kompetenz-ki.de („wir“). Unser Vertragspartner ist der „Kunde“.

(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, also an Personen und Gesellschaften, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen; Freiberufler gehören dazu. Verbraucher (§ 13 BGB) können keinen Vertrag schließen. Wer bestellt, bestätigt vor der Bestellung, dass er den Vertrag für ein Unternehmen schließt. Wir dürfen dafür einen Nachweis verlangen, etwa die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, einen Registerauszug oder eine Gewerbeanmeldung, und Bestellungen ablehnen, die erkennbar nicht von einem Unternehmer stammen. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

(3) Die Mitarbeitenden, denen der Kunde Zugang gibt, werden nicht Vertragspartei und zahlen nichts. Für ihre persönliche Nutzung der Plattform (Konto, Forum, Live-Termine, Lernfortschritt) gelten die Nutzungsbedingungen der Plattform, die jede Person bei ihrer ersten Anmeldung annimmt. Für Daten, die wir im Auftrag des Kunden verarbeiten, gilt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung (§ 13).

(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Vereinbarungen, etwa ein Angebot mit Zahlung auf Rechnung, gehen diesen AGB vor.

(5) Für die Plattform gelten nur diese AGB. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Content Butler GmbH für die Software Content Butler (content-butler.ai) gelten dafür nicht. Für Unternehmen, die bereits vor dem Inkrafttreten dieser AGB Mitglied waren, gilt § 17.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Mitgliedschaft und der Kurse auf unserer Website und in der Plattform ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.

(2) Online-Bestellung. Der Kunde wählt die Mitgliedschaft (Monat oder Jahr), auf Wunsch zusätzliche Plätze (§ 4 Abs. 2), und gibt den Namen seines Unternehmens an. Auf der Bezahlseite unseres Zahlungsdienstleisters Stripe gibt er die Rechnungsanschrift und das Zahlungsmittel an, bei Sitz im EU-Ausland auch seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Mit dem Klick auf den Bestellknopf gibt er ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Stripe die Zahlung oder das Zahlungsmittel bestätigt. Wir bestätigen die Bestellung per E-Mail. Zusätzliche Plätze bucht ein Firmen-Admin später im Firmenkonto bzw. im Kundenportal hinzu; Einzelkurse bestellt der Kunde ebenso über eine Bezahlseite von Stripe.

(3) Angebot und Rechnung. Für Zahlung auf Rechnung oder für andere besondere Vereinbarungen erhält der Kunde ein Angebot in Textform. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde es in Textform annimmt.

(4) Vertragspartner ist das Unternehmen, das bei der Bestellung angegeben ist. Wer bestellt, versichert, dass er das Unternehmen vertreten darf oder von einer vertretungsberechtigten Person dazu ermächtigt ist. Name und Anschrift des Unternehmens sind Pflichtangaben. Steht im Firmenkonto noch ein Platzhalter (etwa „Firma von …“), trägt der Firmen-Admin die richtigen Angaben ein, bevor er den Vertrag über die Auftragsverarbeitung abschließt.

(5) Vertragssprache ist Deutsch. Diese AGB kann der Kunde vor der Bestellung unter app.unternehmen-kompetenz-ki.de/agb abrufen, speichern und ausdrucken. Die bei Vertragsschluss geltende Fassung bleibt in der Plattform abrufbar.

§ 3 Leistungen

(1) Die Mitgliedschaft umfasst für die Personen mit Zugang über das Firmenkonto (§ 4), solange sie läuft:

  1. die Kurse der Plattform, die für Mitglieder freigegeben sind, mit Videos, Folien und Material;
  2. Vorlagen, etwa Muster für eine KI-Richtlinie, Checklisten und Formulare (§ 9 Abs. 3);
  3. regelmäßige Live-Termine für Mitglieder über Zoom, derzeit eine wöchentliche Sprechstunde, und, soweit wir sie anbieten, deren Aufzeichnungen für eine begrenzte Zeit;
  4. das Forum, das Mitgliederverzeichnis und die Mitteilungen der Plattform;
  5. Fragen an uns über „Frage stellen“ in der Plattform (Unterstützung bei der Nutzung, keine Beratung);
  6. für die Firmen-Admins das Firmenkonto mit Einladungen, Verwaltung der Zugänge und einer Teilnahmeübersicht.

(2) Nicht zur Mitgliedschaft gehören

  1. Einzelkurse (§ 8): Kurse, die wir einzeln verkaufen. Sie sind immer gesondert zu kaufen, auch von Unternehmen mit Mitgliedschaft und auch für Personen mit Zugang über das Firmenkonto;
  2. Kurse, die nur für Teilnehmende bestimmter Workshops bestimmt sind;
  3. individuelle Beratung.

Welche Kurse zur Mitgliedschaft gehören und welche als Einzelkurs verkauft werden, zeigt die Kursübersicht der Plattform bzw. die Bestellseite.

(3) Das KI-Frühstück für Unternehmer ist ein offenes, kostenloses Angebot und nicht Teil der Mitgliedschaft. Wir können es jederzeit ändern oder einstellen.

(4) Weiterbildung, keine Beratung. Die Inhalte dienen der Weiterbildung. Sie sind keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung im Einzelfall. Einen bestimmten Lern-, Umsetzungs- oder wirtschaftlichen Erfolg schulden wir nicht; er hängt wesentlich von der Mitarbeit im Unternehmen des Kunden ab. Die Plattform ist keine staatlich anerkannte oder zertifizierte Fortbildung.

(5) Teilnahmeübersicht. Die Teilnahmeübersicht im Firmenkonto und, sofern die Plattform sie anbietet, Teilnahmebescheinigungen belegen, dass eine Person an Kursen teilgenommen hat. Sie bescheinigen keine Kompetenz und kein Prüfungsergebnis. Ob der Kunde damit eigene Pflichten erfüllt, etwa nach Art. 4 der KI-Verordnung, beurteilt er selbst.

(6) Einzelheiten der Leistungen beschreibt die Bestellseite bzw. das Angebot zum Zeitpunkt der Bestellung.

§ 4 Firmenkonto

(1) Grundlizenz. Eine Mitgliedschaft gilt für ein Unternehmen und umfasst 20 Plätze. Ein Platz ist der Zugang einer Person über das Firmenkonto; er ist belegt, sobald die Person eingeladen ist, und wird wieder frei, wenn der Firmen-Admin sie entfernt.

(2) Zusätzliche Plätze. Mehr Plätze bucht der Kunde in Blöcken zu je 10 Plätzen hinzu. Ein Block kostet die Hälfte des Entgelts der Mitgliedschaft (§ 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2). Zusätzliche Blöcke gehören zur Mitgliedschaft: Sie haben dasselbe Abrechnungsintervall (Monat oder Jahr), laufen und verlängern sich mit ihr und enden mit ihr. Der Kunde kann Blöcke jederzeit hinzubuchen; sie gelten sofort. Die Zahl der Blöcke verringern kann er nur zum Ende der laufenden Laufzeit der Mitgliedschaft, nicht zu einem eigenen Termin des einzelnen Blocks (§ 7 Abs. 3). Sind zu diesem Zeitpunkt mehr Plätze belegt, als danach zur Verfügung stehen, entfernt der Firmen-Admin vorher entsprechend viele Personen.

(3) Wer dazugehört. Zum Firmenkonto können alle Personen gehören, die eine E-Mail-Adresse unter einer Domain des Kunden nutzen (Firmendomain), etwa Inhaber, Geschäftsführung, Beschäftigte und Auszubildende, aber auch freie Mitarbeitende oder Beschäftigte verbundener Unternehmen, wenn sie eine Adresse unter dieser Domain nutzen. Firmendomains sind die Domains, die der Kunde verwaltet und die im Firmenkonto eingetragen sind; Domains von Freemail-Anbietern (etwa gmail.com, web.de, gmx.de) sind keine Firmendomains. Nutzt der Kunde keine eigene Domain, kann der Firmen-Admin einzelne Adressen von Personen einladen, die für das Unternehmen des Kunden tätig sind. Der Firmen-Admin lädt die Personen in eigener Verantwortung ein; wir prüfen die Auswahl nicht. Der Kunde versichert, zu jeder Einladung berechtigt zu sein, insbesondere bei Personen verbundener Unternehmen und freien Mitarbeitenden (§ 13; Einzelheiten in § 5 Abs. 2 und 3 des AV-Vertrags). Andere Personen, etwa Kunden oder Mandanten des Kunden, erhalten Zugang nur, wenn wir in Textform zustimmen.

(4) Jede Person erhält ein eigenes, persönliches Konto. Zugänge dürfen nicht geteilt oder weitergegeben werden.

(5) Firmen-Admins. Wer die Mitgliedschaft bestellt, wird Firmen-Admin. Ein Firmen-Admin kann Personen einladen und entfernen und weitere Firmen-Admins ernennen. Was ein Firmen-Admin im Firmenkonto erklärt oder veranlasst, gilt als Erklärung des Kunden. Der Kunde sorgt dafür, dass nur Personen Firmen-Admin sind, die für ihn handeln dürfen.

(6) Verlässt eine Person das Unternehmen oder endet ihre Tätigkeit für den Kunden, entfernt der Firmen-Admin sie unverzüglich aus dem Firmenkonto, auch wenn ihre Adresse unter der Firmendomain noch besteht. Ihr Zugang über das Firmenkonto endet damit sofort.

(7) Missbrauch. Nutzt jemand das Firmenkonto entgegen Absatz 3 oder 4, dürfen wir die betroffenen Zugänge sperren. Vorher weisen wir den Kunden darauf hin und geben ihm eine angemessene Frist zur Abhilfe; bei schweren Verstößen dürfen wir sofort sperren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 7 Abs. 6) bleibt unberührt.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die Preise, die bei der Bestellung angezeigt werden oder im Angebot stehen. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Zusätzliche Plätze. Ein Block zu 10 Plätzen (§ 4 Abs. 2) kostet je Abrechnungszeitraum die Hälfte des Entgelts, das der Kunde für die Mitgliedschaft im selben Abrechnungsintervall zahlt. Ändert sich dieses Entgelt (Absatz 7), ändert sich der Preis der Blöcke zum selben Zeitpunkt auf die Hälfte des neuen Entgelts. Für Kunden mit Gründerpreis gilt § 6 Abs. 2.

(3) Die Entgelte für die Mitgliedschaft und die zusätzlichen Blöcke sind für jeden Abrechnungszeitraum im Voraus fällig, beim Jahresabo der Betrag für zwölf Monate in einer Summe. Bucht der Kunde während eines Abrechnungszeitraums Blöcke hinzu, berechnen wir sie für den Rest dieses Zeitraums zeitanteilig: Blockpreis mal verbleibende Zeit geteilt durch die Dauer des Abrechnungszeitraums. Dieser Betrag ist sofort fällig. Einzelkurse sind bei der Bestellung fällig.

(4) Wir wickeln Zahlungen über Stripe ab (Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin). Möglich sind die Zahlungsarten, die die Bezahlseite anbietet, etwa Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift; Zahlung auf Rechnung nach Vereinbarung (§ 2 Abs. 3). Der Kunde ermächtigt uns, wiederkehrende Entgelte über das gewählte Zahlungsmittel einzuziehen. Rechnungen erhält er elektronisch per E-Mail und im Kundenportal.

(5) Kunden im Ausland. Hat der Kunde seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU und gibt er eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an, rechnen wir ohne deutsche Umsatzsteuer ab; die Steuer schuldet der Kunde (Verlagerung der Steuerschuld, „Reverse Charge“). Bei Kunden außerhalb der EU berechnen wir keine deutsche Umsatzsteuer, soweit das Gesetz es zulässt; dort anfallende Steuern und Abgaben trägt der Kunde. Änderungen seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer teilt der Kunde unverzüglich mit.

(6) Zahlungsverzug. Schlägt eine Zahlung fehl, informieren wir die Firmen-Admins. Ist der Kunde mehr als 14 Tage in Verzug, dürfen wir den Zugang über das Firmenkonto sperren, bis die Zahlung eingeht, nachdem wir die Sperre in Textform angekündigt haben. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

(7) Preisänderungen. Wir können die Preise für laufende Mitgliedschaften mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume erhöhen, soweit und solange gestiegene Kosten das sachlich rechtfertigen, insbesondere Kosten für Betrieb und Infrastruktur der Plattform, für Lizenzen und Dienste Dritter oder allgemeine Preissteigerungen. Die Erhöhung darf den Anteil nicht übersteigen, um den diese Kosten seit der letzten Preisfestsetzung gestiegen sind; eine Erhöhung unseres Gewinns ist ausgeschlossen. Steigen einzelne Kosten und sinken andere, verrechnen wir das. Sinken die Kosten insgesamt, senken wir die Preise nach denselben Maßstäben. Eine Erhöhung ist höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten zulässig. Wir kündigen sie mindestens sechs Wochen vor Beginn des Abrechnungszeitraums, ab dem sie gilt, in Textform an und nennen dabei den neuen Preis, den Zeitpunkt und den Grund. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Erhöhung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen (§ 7). Darauf weisen wir in der Ankündigung hin. Der Preis zusätzlicher Blöcke folgt nach Absatz 2. Für Kunden mit Gründerpreis gilt § 6.

§ 6 Gründerpreis

(1) Die ersten 50 Unternehmen, die eine Mitgliedschaft abschließen, erhalten einen Gründungsplatz mit fester Nummer (1 bis 50). Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Unternehmen, die vor dem Inkrafttreten dieser AGB Mitglied der Community „Unternehmen Kompetenz KI“ waren und es ohne Unterbrechung geblieben sind, zählen dazu. Wie viele Gründungsplätze noch frei sind, zeigt die Bestellseite.

(2) Ein Unternehmen mit Gründungsplatz zahlt den Gründerpreis für die gesamte Dauer seiner ununterbrochenen Mitgliedschaft, auch wenn wir die Preise nach § 5 Abs. 7 erhöhen. Der Gründerpreis beträgt 599 € im Jahr bzw. 99 € im Monat, jeweils netto, für die Grundlizenz mit 20 Plätzen (§ 4 Abs. 1). Jeder zusätzliche Block zu 10 Plätzen (§ 4 Abs. 2) kostet die Hälfte des Gründerpreises, also 299,50 € im Jahr bzw. 49,50 € im Monat netto; auch dieser Preis gilt für die gesamte Dauer der ununterbrochenen Mitgliedschaft.

(3) Ununterbrochen. Der Gründerpreis gilt, solange die Mitgliedschaft ohne Unterbrechung besteht, also an jedem Tag ein Vertrag über die Mitgliedschaft läuft. Wechselt der Kunde ohne Lücke zwischen Monats- und Jahresabo, gilt der Gründerpreis der neuen Variante. Ein Zahlungsverzug unterbricht die Mitgliedschaft nicht, solange der Vertrag nicht beendet ist.

(4) Endet die Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, entfällt der Gründerpreis endgültig. Schließt das Unternehmen später erneut ab, gilt der dann aktuelle Preis. Ein Gründungsplatz wird nicht neu vergeben.

(5) Der Gründungsplatz gehört zu dem Unternehmen, das ihn erworben hat, und ist nicht übertragbar. Er geht nur über, wenn das Unternehmen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge fortgeführt wird (etwa bei Verschmelzung oder Formwechsel) oder wenn wir einer Übertragung in Textform zustimmen.

(6) Der Gründerpreis für zusätzliche Blöcke nach Absatz 2 gilt auch für Blöcke, die das Unternehmen erst später hinzubucht. Verringert es die Zahl der Blöcke, bleibt der Gründerpreis für die Grundlizenz und die übrigen Blöcke bestehen.

(7) Der Gründerpreis endet auch, wenn wir die Plattform einstellen und die Mitgliedschaft deshalb nach § 7 Abs. 5 endet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Monatsabo. Das Monatsabo läuft einen Monat ab Vertragsschluss und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn der Kunde nicht bis zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigt.

(2) Jahresabo. Das Jahresabo läuft zwölf Monate ab Vertragsschluss und verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn der Kunde nicht bis zum Ende der laufenden Laufzeit kündigt.

(3) Kündigung jederzeit zum Laufzeitende. Bei beiden Varianten kann der Kunde jederzeit zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen; eine Kündigungsfrist besteht nicht. Die Mitgliedschaft endet dann mit Ablauf dieser Laufzeit. Zusätzliche Blöcke (§ 4 Abs. 2) enden mit der Mitgliedschaft; einzelne Blöcke kann der Kunde ebenso zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen.

(4) Form. Der Kunde kündigt in Textform, etwa per E-Mail an info@unternehmen-kompetenz-ki.de, oder im Kundenportal (Firmenkonto bzw. Profil → „Rechnungen, Zahlungsmittel, Kündigung“). Eine Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie bis 23:59 Uhr deutscher Zeit am letzten Tag der laufenden Laufzeit bei uns oder im Kundenportal eingeht. Das Kundenportal zeigt den Tag der nächsten Verlängerung; der letzte Tag der Laufzeit ist der Tag davor. Jeder Firmen-Admin kann für den Kunden kündigen. Kündigt der Kunde, erstatten wir bereits gezahlte Entgelte nicht anteilig, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.

(5) Einstellung der Plattform. Stellen wir die Plattform oder die Mitgliedschaft für alle Kunden ein, können wir die Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach dem Vertragsende erstatten wir anteilig. Für Einzelkurse gilt § 8 Abs. 4.

(6) Außerordentliche Kündigung. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn

  1. der Kunde mit einem Betrag in Verzug ist, der zwei Monatsentgelten entspricht, beim Jahresabo mit dem Jahresentgelt länger als 30 Tage nach einer Mahnung;
  2. der Kunde trotz Abmahnung wiederholt oder in schwerer Weise gegen § 4 Abs. 3 oder 4 oder § 9 Abs. 4 verstößt;
  3. der Kunde bei der Bestellung vorgetäuscht hat, als Unternehmer zu handeln.

(7) Folgen des Vertragsendes. Mit dem Vertragsende endet der Zugang aller Personen über das Firmenkonto. Einzelkurse, die eine Person gekauft hat oder die für sie gekauft wurden, bleiben bestehen (§ 8). Für heruntergeladene Vorlagen gilt § 9 Abs. 3. Die Teilnahmeübersicht stellen wir auf Wunsch als Datei bereit; Daten, die wir im Auftrag des Kunden verarbeitet haben, löschen wir nach § 12 des Vertrags über die Auftragsverarbeitung. Was mit den Konten der einzelnen Personen geschieht, regeln die Nutzungsbedingungen.

§ 8 Einzelkurse

(1) Einzelkurse gehören nicht zur Mitgliedschaft (§ 3 Abs. 2 Nr. 1). Der Kunde kauft sie gesondert gegen ein einmaliges Entgelt, auch wenn er eine Mitgliedschaft hat. Den Zugang erhält die Person, die bei der Bestellung als Teilnehmerin oder Teilnehmer angegeben ist, sonst die bestellende Person. Der Zugang ist persönlich.

(2) Einmalige Übertragung. Der Kunde kann einen Einzelkurs einmal auf eine andere Person übertragen, die ebenfalls für sein Unternehmen tätig ist, etwa wenn die erste Person das Unternehmen verlässt. Dazu genügt eine Nachricht in Textform oder über „Frage stellen“ in der Plattform. Mit der Übertragung endet der Zugang der bisherigen Person zu diesem Kurs, und ihr Lernfortschritt in diesem Kurs wird gelöscht; wir informieren sie darüber per E-Mail. Der Lernfortschritt beginnt für die neue Person von vorn. Eine weitere Übertragung oder eine Rückübertragung desselben Kurses ist nicht möglich. Die Dauer des Zugangs nach Absatz 4 rechnet weiter ab dem ursprünglichen Kauf.

(3) Ein Einzelkurs umfasst den Kurs mit seinem Material. Andere Bereiche der Plattform, etwa Forum oder Live-Termine, gehören nur dazu, wenn die Bestellseite sie ausdrücklich nennt.

(4) Dauer des Zugangs. Der Zugang zu einem Einzelkurs ist zeitlich nicht befristet. Er besteht, solange wir die Plattform betreiben, mindestens aber 24 Monate ab dem Kauf. Wollen wir die Plattform einstellen, kündigen wir das mindestens sechs Monate vorher in Textform an und bieten das herunterladbare Material der gekauften Kurse mindestens acht Wochen lang gesammelt zum Download an. Endet der Zugang vor Ablauf von 24 Monaten, weil wir die Plattform einstellen, erstatten wir den Kaufpreis anteilig: Kaufpreis geteilt durch 24, mal die Zahl der verbleibenden vollen Monate.

(5) Wir dürfen den Inhalt eines Kurses aktualisieren, etwa an eine neue Rechtslage oder neue Werkzeuge anpassen. Der Kurs bleibt in seinem wesentlichen Inhalt erhalten.

(6) Wir dürfen den Zugang zu einem Einzelkurs nur sperren, wenn die Person in schwerer Weise gegen die Nutzungsbedingungen oder gegen § 9 Abs. 4 verstößt.

§ 9 Rechte an Inhalten und Vorlagen

(1) Kurse, Videos, Folien, Vorlagen, Aufzeichnungen und die übrigen Inhalte der Plattform sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte bleiben bei uns oder unseren Lizenzgebern, soweit dieser Paragraph nichts anderes bestimmt.

(2) Für die Dauer des Vertrags räumen wir dem Kunden das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Inhalte durch die Personen mit Zugang (§ 4 Abs. 3) auf der Plattform zur Weiterbildung zu nutzen.

(3) Vorlagen. Vorlagen (etwa KI-Richtlinie, Muster-Betriebsvereinbarung, Checklisten, Formulare) darf der Kunde herunterladen, für sein Unternehmen anpassen, vervielfältigen und dort intern verwenden, auch zur Abstimmung mit Betriebsrat, Datenschutzbeauftragten und eigenen Beratern. Laden Personen verbundener Unternehmen, die nach § 4 Abs. 3 Zugang haben, Vorlagen herunter, gilt dasselbe für deren Unternehmen. Für alle Vorlagen, die während der Vertragslaufzeit heruntergeladen wurden, gilt dieses Recht auch nach dem Vertragsende zeitlich unbegrenzt, einschließlich des Rechts, sie weiter anzupassen. Kurse, Videos und die übrigen Inhalte darf der Kunde nach dem Vertragsende nicht mehr nutzen.

(4) Nicht erlaubt ist,

  1. Inhalte an Personen außerhalb des Kreises nach § 4 Abs. 3 weiterzugeben, zu veröffentlichen oder zu verkaufen; erlaubt bleibt die Abstimmung nach Absatz 3,
  2. Inhalte für andere Unternehmen zu verwenden, etwa für Kunden oder Mandanten oder für verbundene Unternehmen, deren Personen keinen Zugang nach § 4 Abs. 3 haben, oder in eigene Schulungs- und Beratungsangebote zu übernehmen,
  3. Videos und Live-Termine herunterzuladen, mitzuschneiden oder abzufilmen,
  4. Inhalte automatisiert auszulesen oder zum Training von KI-Modellen zu verwenden.

(5) Für Beiträge, die Personen im Forum einstellen, gelten die Nutzungsbedingungen.

§ 10 Verfügbarkeit und Änderungen der Leistungen

(1) Wir bemühen uns, die Plattform ständig erreichbar zu halten, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten legen wir möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten und kündigen sie vorher an. Sicherheitsupdates spielen wir auch kurzfristig ein.

(2) Wir entwickeln Plattform und Inhalte weiter. Wir dürfen einzelne Kurse, Funktionen oder Live-Formate ändern, ersetzen oder einstellen, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht und der Gesamtcharakter der Mitgliedschaft erhalten bleibt. Sachliche Gründe sind insbesondere eine geänderte Rechtslage, die technische Weiterentwicklung, geänderte Leistungen von Drittanbietern (etwa für Video oder Live-Termine) und eine dauerhaft geringe Nachfrage nach einem Format. Einzelne Live-Termine können ausfallen oder verlegt werden.

(3) Verschlechtert eine Änderung den vereinbarten Leistungsumfang wesentlich, kündigen wir sie mindestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag dann bis zum Wirksamwerden der Änderung auf diesen Zeitpunkt kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit danach erstatten wir anteilig. Darauf weisen wir in der Ankündigung hin.

§ 11 Pflichten des Kunden

Der Kunde

  1. macht richtige und vollständige Angaben (Firmenname, Anschrift, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Firmen-Admins) und hält sie aktuell;
  2. gibt Zugang nur nach § 4, hält die Zugangsdaten seiner Firmen-Admins geheim und meldet uns einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich;
  3. informiert seine Mitarbeitenden über die Nutzung der Plattform und die Teilnahmeübersicht, sorgt für eine Rechtsgrundlage und beteiligt einen Betriebsrat, soweit das Gesetz es verlangt (Einzelheiten im Vertrag über die Auftragsverarbeitung, § 5);
  4. greift nicht in den Betrieb der Plattform ein, etwa durch Last- oder Sicherheitstests ohne unsere Zustimmung oder durch automatisiertes Auslesen;
  5. passt Vorlagen an sein Unternehmen an und lässt rechtlich wichtige Fragen von Fachleuten prüfen, bevor er sie verwendet.

§ 12 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei diesem Vertrag gehören dazu insbesondere die Pflichten,

  1. die Plattform mit den vereinbarten Kursen, Vorlagen und Live-Terminen und das Firmenkonto bereitzustellen;
  2. den Personen mit Zugang nach § 4 die Nutzung zu ermöglichen und Einladungen, Entfernen und Teilnahmeübersicht im Firmenkonto bereitzustellen;
  3. die Daten des Kunden nach dem AV-Vertrag und Art. 32 DSGVO zu schützen, nur nach seinen Weisungen zu verarbeiten und nach Vertragsende zu löschen;
  4. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten nach dem AV-Vertrag zu melden;
  5. vertrauliche Informationen des Kunden nach § 14 zu schützen.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 ist unsere Haftung je Schadensfall auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den höheren der beiden Beträge: das Doppelte des Entgelts, das der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensfall gezahlt hat, oder 10.000 €. Dieselbe Summe gilt als Gesamtgrenze für alle Schadensfälle innerhalb eines Vertragsjahres.

(4) Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(5) Vorlagen und Inhalte. Kursinhalte und Vorlagen sind unverbindliche Arbeitshilfen zur Weiterbildung mit dem Stand ihrer letzten Überarbeitung (§ 3 Abs. 4). Für die Anpassung einer Vorlage an das Unternehmen, ihren Einsatz und die Rechtmäßigkeit der angepassten Fassung ist der Kunde verantwortlich. Für Schäden, die auf der Anpassung oder dem Einsatz einer Vorlage durch den Kunden beruhen, haften wir nicht; insoweit stellt der Kunde uns von Ansprüchen Dritter frei. Absatz 1 und unsere Haftung für Fehler, die bereits in der von uns bereitgestellten Vorlage enthalten waren, bleiben unberührt.

(6) Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1.

(7) Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung unserer Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.

(8) Die Haftung gegenüber betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt. Im Verhältnis zwischen uns und dem Kunden gilt dieser Paragraph auch für Ansprüche aus dem AV-Vertrag, soweit dieser nichts anderes bestimmt (AV-Vertrag § 13).

§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit wir personenbezogene Daten der Mitarbeitenden im Auftrag des Kunden verarbeiten (Zugänge im Firmenkonto, Teilnahmeübersicht, Teilnahmebescheinigungen, sofern die Plattform sie anbietet, Einladungsmails), gilt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO („AV-Vertrag“). Ein Firmen-Admin schließt ihn per Klick in der Plattform ab, bevor er die Firmenansicht zum ersten Mal nutzt. Ohne gültigen AV-Vertrag sind Einladen und Teilnahmeübersicht gesperrt; Kurse und Kundenportal bleiben nutzbar.

(2) Für alles Übrige, insbesondere Vertrag und Abrechnung, den Lernfortschritt je Lektion, Forum, Profil, Mitgliederverzeichnis, Live-Termine, Mitteilungen und Support, sind wir selbst Verantwortliche. Daten aus diesen Bereichen geben wir an den Kunden nicht weiter, außer mit Einwilligung der betroffenen Person oder aufgrund einer gesetzlichen Pflicht.

(3) In Fragen des Datenschutzes geht der AV-Vertrag diesen AGB vor. Wie wir Daten in eigener Verantwortung verarbeiten, erklärt unsere Datenschutzerklärung unter app.unternehmen-kompetenz-ki.de/datenschutz.

§ 14 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, die sie im Rahmen des Vertrags erhalten, vertraulich und nutzen sie nur für den Vertrag. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder die eine Partei aufgrund einer gesetzlichen Pflicht offenlegen muss.

§ 15 Änderungen dieser AGB

(1) Wir können diese AGB für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, neue Funktionen oder Leistungen der Plattform oder Anforderungen der Sicherheit. Preise ändern wir nur nach § 5 Abs. 7, Leistungen nach § 10.

(2) Änderungen teilen wir den Firmen-Admins mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mit, zusammen mit einer kurzen Übersicht, was sich ändert.

(3) Die neue Fassung gilt für den Kunden erst, wenn ein Firmen-Admin ihr in der Plattform zustimmt. Bis dahin gilt die bisherige Fassung weiter. Stimmt der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach der Mitteilung zu, können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach dem Vertragsende erstatten wir anteilig.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen.

(2) Der Kunde darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Aufrechnen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Gerichtsstand ist Mainz, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Wir dürfen den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

(5) Bei Widersprüchen gilt diese Reihenfolge: individuelle Vereinbarung, in Fragen des Datenschutzes der AV-Vertrag, diese AGB, die Leistungsbeschreibung auf der Bestellseite.

(6) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

§ 17 Übergang für bestehende Mitglieder

(1) Unternehmen, die die Community „Unternehmen Kompetenz KI“ vor dem Inkrafttreten dieser AGB nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Content Butler GmbH (dort § 4b) gebucht haben, können in diese AGB wechseln, indem ein Firmen-Admin ihnen in der Plattform zustimmt. Der vereinbarte Preis, die laufende Laufzeit und der Gründungsplatz bleiben dabei unverändert. Der Umfang richtet sich danach nach § 4 (Grundlizenz mit 20 Plätzen, zusätzliche Blöcke zum halben Gründerpreis nach § 6 Abs. 2).

(2) Ohne Zustimmung gelten die bisherigen Bedingungen weiter, auch wenn sich der Vertrag nach ihnen verlängert. Abweichend von den bisherigen Bedingungen kann der Kunde auch dann jederzeit ohne Kündigungsfrist zum Ende der laufenden Laufzeit kündigen (§ 7 Abs. 3 und 4). Spätestens sechs Wochen vor jeder Verlängerung weisen wir die Firmen-Admins in Textform auf das Angebot zum Wechsel nach Absatz 1 hin.

(3) Welche Bedingungen für ein Unternehmen gelten, wer dem Wechsel zugestimmt hat und wann, halten wir je Unternehmen fest; auf Anfrage teilen wir es dem Kunden in Textform mit.

Prüfwert (SHA-256): 7ef5a20aa16e532b14751f208acf8e9e496e588b8e1492bae48bc17334240d67

Andere Fassungen: AGB-UKKI 0.2

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